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Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der Opfergrenze

Hat der Steuerpflichtige nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG, Kindergeld oder eine andere Leistung für Kinder (§ 65 EStG), ist dies bei der Berechnung der Opfergrenze durch eine monatsbezogene Kürzung der anzusetzenden kinderbezogenen 5 % Pauschale zu berücksichtigen.

BFH-Urteil vom 14. Dezember 2016 – VI R 15/16
(Vorinstanz: FG des Saarlandes vom 5. April 2016 – 2 K 1213/13 (EFG 2016, 1173))

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2017
Veröffentlicht: 2017-06-05
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