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Unternehmenskooperation im Aufgabenträgerverbund – Vom Kartellverbot befreit?

Der Öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV) befindet sich im Umbruch. Die Reform des europarechtlichen Rahmens dieser Branche strebt die schrittweise Wettbewerbsöffnung an. Die kartellrechtliche Praxis hat sich daher damit zu befassen, dass viele Verkehrsunternehmen fusionieren, um ihre Wettbewerbsposition zu verbessern. Dagegen findet die Frage, inwieweit Verkehrsverbünde vom Kartellverbot freizustellen sind, nur vereinzelt Beachtung in der Fachdiskussion. Diese Frage wird am Beispiel der Unternehmenskooperation im Aufgabenträgerverbund untersucht. Dabei werden aktuelle Änderungen des Kartellrechts berücksichtigt. Mit der am 1. 5. 2004 in Kraft getretenen VO (EG) Nr. 1/2003 hat sich das europäische Kartellverfahrensrecht grundlegend geändert. Zum 1.1.2005 will der Bundesgesetzgeber das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entsprechend anpassen.

Seiten 503 - 508

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2004.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 12 / 2004
Veröffentlicht: 2004-12-01
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Dokument Unternehmenskooperation im Aufgabenträgerverbund – Vom Kartellverbot befreit?