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Vergaberecht „trifft“ ÖPNV
Welche Auswirkungen hat das auf die Vergabe von Busdienstleistungen?

Das Vergaberecht beschäftigt sich mit der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen und hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern viele öffentliche Auftraggeber wollen bei der Beschaffung auch mehr Wettbewerb und Transparenz, dadurch günstigere Preise erzielen und das erst recht in den Bereichen der so genannten Daseinsvorsorge (Strom, Gas, Wasser, ÖPNV), in denen der Abgleich zwischen Finanzierung und Qualität mitunter problematisch ist.

Das Vergaberecht ist „Verfahrensrecht“ und gibt den öffentlichen Auftraggebern lediglich – so wie im Falle des Verwaltungsverfahrensgesetzes – vor, mit welchen Vorgaben ein Vertrag mit einem Bieter über die Beschaffung einer Leistung geschlossen werden darf. Das Vergaberecht bestimmt aber nicht den „Inhalt“ eines solchen Vertrages, sondern enthält nur die „Spielregeln“, die im Sinne der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB) einzuhalten sind.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2013.12.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 12 / 2013
Veröffentlicht: 2013-11-29
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Dokument Vergaberecht „trifft“ ÖPNV