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Verpackungsverordnung: Die „Unvollzogene“ ?

Seit drei Jahren steht die Verpackungsverordnung erneut zur Novellierung an. Vor lauter Aufregung über das Dosenpfand-Desaster geriet ganz aus dem Blickfeld, dass sich immer noch viele Trittbrettfahrer am System vorbeimogeln. Vertrauen ist gut, aber Vollzug wäre besser. Auf diesen kurzen Nenner ließen sich derzeit Wunsch und Wirklichkeit bei der Umsetzung der Verpackungsordnung bringen. Die frühere Bundesumweltministerin Angela Merkel verbreitete 1998 noch totalen Optimismus. „Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine ökologische und ökonomische Optimierung der Verpackungsentsorgung sind nun gestellt“, frohlockte sie nach getaner Arbeit, der Novellierung der Verpackungsverordnung aus dem Jahre 1991. Die Wirtschaft signalisierte Zustimmung. „Durch die Novelle wurde das Problem der Trittbrettfahrer gelöst“, kommentierte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam. Denn: „Unternehmen, die bisher Verpackungen ohne Grünen Punkt auf den Markt brachten, konnten unentdeckt auf Kosten der für den Grünen Punkt zahlenden Unternehmen leben. Diesem wettbewerbsverzerrenden Verhalten wird mit der Festlegung, dass auch Selbstentsorger einen Nachweis der Rücknahme und Verwertung erbringen müssen, Einhalt geboten.“

Seiten 603 - 604

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2004.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 12 / 2004
Veröffentlicht: 2004-12-01
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