• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

„Vollständig barrierefreie“ Bushaltestellen – Teil 1

Nachdem seit 2013 die Forderung besteht, „bis zum 1.1.2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen“ [26, § 8, Abs. 3], ist überall eine eifrige Bautätigkeit zu beobachten. Leider ist das, was dann realisiert wurde, nicht selten erschreckend falsch.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.11.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 11 / 2020
Veröffentlicht: 2020-10-28
Dokument „Vollständig barrierefreie“ Bushaltestellen – Teil 1