„Vollständig barrierefreie“ Bushaltestellen – Teil 1
Nachdem seit 2013 die Forderung besteht, „bis zum 1.1.2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen“ [26, § 8, Abs. 3], ist überall eine eifrige Bautätigkeit zu beobachten. Leider ist das, was dann realisiert wurde, nicht selten erschreckend falsch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.11.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-28 |