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„Vollständig Barrierefreie“ Bushaltestellen – Teil 2

Sehbehinderte Menschen können häufig Schriften nur mit Hilfe eines Vergrößerungsglases lesen. Damit dies bei Aushängen möglich ist, dürfen Info-Kästen keine Tiefe haben, sondern das Schriftgut sollte sich direkt unter einer eventuell vorhandenen Glasscheibe befinden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2020.12.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 12 / 2020
Veröffentlicht: 2020-11-27
Dokument „Vollständig Barrierefreie“ Bushaltestellen – Teil 2