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Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022
Orientierungshilfen für die Praxis

Im Folgenden werden die gesetzlichen Regelungen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dargestellt und auf Grundlage von neun Kernaussagen zum Umgang mit der Zielbestimmung des PBefG diskutiert, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) ÖPNV der kommunalen Spitzenverbände aufgestellt wurden. Daran anschließend erfolgt die Vorstellung einer möglichen Herangehensweise zur Umsetzung der Forderungen aus dem PBefG am Beispiel eines durch die Stadtverwaltung Chemnitz im Jahr 2016 diesbezüglich durchgeführten Prozesses.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2017.11.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 11 / 2017
Veröffentlicht: 2017-10-30
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