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Vorschriftsmäßige Beförderung von Kindern im Rahmen von Bedarfsverkehren und Bürgerbussen
Rechtliche Analyse der gesetzlichen Anforderungen für eine rechtmäßige Beförderung von Kindern in Personenkraftwagen

Um auch im ländlichen Raum oder zu Schwachlastzeiten ein ausreichendes ÖPNV-Angebot gewährleisten zu können, werden vieler Orts Bedarfsverkehre oder auch Bürgerbusse eingerichtet. Im Unterschied zum herkömmlichen ÖPNV werden diese Verkehre meist nicht mit Kraftomnibussen, sondern stattdessen mit Personenkraftwagen (Pkw) durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge, die neben dem Fahrer Platz für maximal acht Fahrgäste bieten (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG) und mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Für die Personenbeförderung in Pkws gelten teilweise andere Regeln als für die in Bussen. Ein besonders wichtiges Thema ist in diesem Zusammenhang die vorschriftsmäßige Beförderung von Kindern. Insoweit besteht häufig erhebliche Unsicherheit, welche Voraussetzungen konkret erfüllt sein müssen, um den gesetzlichen Anforderungen für die Beförderung von Kindern zu genügen. Denn die hierzu erlassenen Vorschriften sind ein besonderes Negativbeispiel für unübersichtliche, nicht aus sich heraus verständliche Verhaltensvorschriften. Daher soll mit dem folgenden Beitrag etwas Licht ins Dunkel gebracht werden. Insbesondere wird auch der Frage nachgegangen, ob und gegebenenfalls wie viele Kindersitze in den Fahrzeugen vorgehalten werden müssen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2014.09.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 9 / 2014
Veröffentlicht: 2014-08-29
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Dokument Vorschriftsmäßige Beförderung von Kindern im Rahmen von Bedarfsverkehren und Bürgerbussen