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Vorsicht an der Bahnsteigkante – Das Bahnsteighöhenkonzept 2017 und seine Folgen

Alle Jahre wieder legt die für die Stationen zuständige Infrastrukturgesellschaft des Bundes ein neues Bahnsteighöhenkonzept vor: Das letzte offizielle Bahnsteighöhenkonzept stammt aus 2011/2012. Im Sommer 2017 hat die DB Station & Service AG einen Vorschlag für ein neues Bahnsteighöhenkonzept vorgelegt, das das bislang gültige und mit den Bundesländern weitgehend abgestimmte Bahnsteighöhenkonzept ablösen soll. Allerdings sind dieses Mal die Länder und Regionen als Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs wenig angetan von den neuerlichen Überlegungen der staatlichen Betreibergesellschaft von rund 5400 Stationen. Grund hierfür ist die nunmehr sehr weitreichende flächendeckende Vorgabe einer einheitlichen Bahnsteighöhe von 76 cm. Zur Begründung wird seitens der Bahn und des zuständigen Bundesverkehrsministeriums auf das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des zu ihrer Umsetzung angepassten europäischen bzw. nationalen Regelwerks verwiesen. Verschwiegen wird dabei allerdings, dass die bereits in vielen Teilen Deutschlands erreichte Barrierefreiheit mit dem neuen Konzept auf Jahrzehnte hinweg in Frage gestellt würde.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2018.09.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 9 / 2018
Veröffentlicht: 2018-08-28
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Dokument Vorsicht an der Bahnsteigkante – Das Bahnsteighöhenkonzept 2017 und seine Folgen