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Vorstandsvergütungssysteme
Vergleich zwischen den DAX-Konzernen

Künftig müssen Unternehmen mindestens alle vier Jahre das Vorstandsvergütungssystem von der Hauptversammlung beschließen lassen. Das Votum der Aktionäre hat allerdings keine bindende Wirkung. Ein Drittel der DAX-Konzerne hat die Neuregelung bereits auf der Hauptversammlung 2020 angewendet. Ob die Aktionäre in der Mehrheit dem Vergütungssystem zustimmen, wird sich in der Hauptversammlungs-Saison in diesem Jahr zeigen. Bei den Clawback-Klauseln zeichnet sich ein erster Trend ab.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.01.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-02-04
Dokument Vorstandsvergütungssysteme