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Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen

Der Betrieb von Photovoltaikanlagen ist in den letzten Jahren zu einem Geschäftsmodell geworden, das nicht nur für die Betreiber sondern auch für die Umwelt Vorteile mit sich bringt. Nach neueren Erhebungen bewohnen rd. 9 Millionen Bundesbürger ein Gebäude, das mit einer Solarwärme- und/oder mit einer Solarstromanlage ausgestattet ist. Durch die Solarstromanlagen wurden nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft im Jahr 2014 rd. 35 Mrd. Kilowattstunden Strom produziert. Damit konnte zumindest rechnerisch der Jahresverbrauch von rd. 10 Millionen Haushalten gedeckt werden, wobei für diese Ermittlung von einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden ausgegangen worden ist. Die Preise für die eingesetzten Module sind zwischen dem Jahr 2006 und dem Jahr 2013 deutlich gesunken, so dass es für die Betreiber interessanter wurde, die entsprechenden Anlagen in Betrieb zu nehmen. Die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012 führte allerdings neben den neuen Rahmenvoraussetzungen für die Einspeisung, aber auch für die Behandlung des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung von Photovoltaikanlagen, zu Folgeänderungen. Diese und weitere Voraussetzungen sollen im nachstehenden Beitrag näher erläutert werden, damit es möglich ist die zutreffenden Entscheidungen bezüglich des Vorsteuerabzugs treffen zu können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2017.03.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2017
Veröffentlicht: 2017-03-06
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