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Was lange wärt – wird endlich gut: Der Beschluss des EU-Verkehrsministerrates zum ÖPNV aus kommunaler Sicht

Am 9. Juni 2006 haben die EU-Verkehrsminister auf ihrer Ratssitzung in Luxemburg einen politischen Beschluss zur Marktöffnung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gefasst und damit einen vorläufigen Schlusspunkt in der Auseinandersetzung um eine neue Rechtsgrundlage für die Finanzierung und Vergabe von öffentlichen Nahverkehrsdiensten gesetzt. Dem Beschluss vorausgegangen waren drei Kommissionsvorschläge, eine Stellungnahme des Europäischen Parlaments und zahlreiche Vorschläge der österreichischen Ratspräsidentschaft im Frühjahr 2006. Jetzt sind wiederum die Europaparlamentarier aufgerufen, sich mit dem Ratsbeschluss, der in Form eines Gemeinsamen Standpunktes noch offiziell anlässlich einer der nächsten Ratssitzungen angenommen werden muss, zu befassen. Stimmen die Europaabgeordneten mit den EU-Verkehrsministern überein, könnte die neue ÖPNV-Verordnung noch binnen Jahresfrist im EU-Amtsblatt verkündet werden. Andernfalls würde ein Vermittlungsverfahren zwischen Rat und Parlament erforderlich werden, in dessen Verlauf die Kommission ihren Verordnungsentwurf auch nochmals zurückziehen könnte. Da sie dies bereits zweimal getan hat und nach rund sechsjähriger Beschäftigung mit dem Thema bei allen Beteiligten eine gewisse Erschöpfung eingetreten ist, erscheint dieses Szenario wenig wahrscheinlich. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es im Parlament nur noch zu marginalen Änderungen kommen wird und sich Rat und Parlament schließlich auf einen neuen EU-Rechtsrahmen für den ÖPNV einigen werden.

Seiten 412 - 417

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2006.10.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 10 / 2006
Veröffentlicht: 2006-10-01
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