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Wasserhaushalt in der offenen Nachrotte von Restabfällen

Die 30. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (30. BImSchV) trifft in § 16 die Vorgaben zur Überführung intensiv mechanisch-biologisch vorbehandelter Restabfälle in die offene Nachrotte. Die konzeptionelle Durchführung dieser Nachrotte ist ausschließlich an die Vermeidung nachteiliger Einwirkungen auf die Umwelt gebunden.

Aus diesem Grund befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Umweltauswirkungen einer gänzlich offenen, d. h. nicht überdachten Nachrotte. Im Vordergrund stehen dabei die qualitativen und quantitativen Untersuchungen zum Wasserhaushalt einer Nachrotte, die direkt dem Niederschlag ausgesetzt ist. Es zeigte sich, dass trotz dieser Vorgehensweise und gleichzeitiger Rückführung anfallender Sickerwässer in den Rottekörper ein Wasserdefizit bestehen blieb. Gleichzeitig konnte der Nachweis kompletter Aerobie über den gesamten Rottequerschnitt und Behandlungszeitraum erbracht werden.

Die organischen Belastungen der Sickerwässer, dargestellt an den Parametern CSB und BSB5 schwankten im Verlauf der Untersuchungen. Es ist jedoch eindeutig ein Rückgang der Belastung zu erkennen, der auf die Rückführung der Sickerwässer in das Rottegut zurückzuführen ist. Die dargestellten Ergebnisse führen zu dem Schluss, dass eine offene, ohne Überdachung durchgeführte Nachrotte zum einen die Anforderungen der 30. BImSchV einhält. Zum anderen kann durch den Verzicht auf großflächige Überdachungen von Rotteflächen der natürliche Niederschlag zur Befeuchtung der Rottemieten genutzt und ein erheblicher Investitionsaufwand vermieden werden.

Seiten 406 - 409

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2003.08.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 8 / 2003
Veröffentlicht: 2003-08-01
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Dokument Wasserhaushalt in der offenen Nachrotte von Restabfällen