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Wechsel der Gewinnermittlungsart vor dem Hintergrund des § 241a HGB

Medienwirksam wurde ein notwendiger Wechsel der Gewinnermittlung zu § 4 Abs. 3 EStG aufgrund der Einfügung des § 241a HGB durch das BilMoG verkündet, welches insoweit ab 2008 bereits gilt (Art. 26 Abs. 1 EGHGB). So geht z.B. das Bundesjustizministerium davon aus, dass die mittelständische Wirtschaft um 1 Mrd. € entlastet würde. Impulse verkündet in Heft 2/2009 „Schluss mit der Doppelarbeit“, Unternehmer könnten durch den Wechsel der Gewinnermittlung zwischen 500 und 1.000 € an Beratergebühren sparen.

Seiten 260 - 264

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.09.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2009
Veröffentlicht: 2009-09-01
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