Inhalt der Ausgabe 02/2020
Editorial
Inhalt
Aufsätze
Die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die nationalen Zentralbanken bilden das Eurosystem, dessen vorrangiges Ziel die Preisstabilität im Euroraum ist. Darüber hinaus ist eine weitere Kernaufgabe, den Wert des Euros zu wahren. Dabei unterlagen die Leitzinsen der EZB von 1999 bis 2016 deutlichen Schwankungen. Zum aktuellen Zeitpunkt liegt der Zinssatz der EZB für den Tagesgeldmarkt im negativen Bereich bei –0,50 Prozent. Dagegen werden Sozialleistungen gemäß § 44 SGB I nach einem festen Wert von 4 Prozent verzinst. Der Gesetzgeber hat die Zinsberechnung im Interesse einer einfachen Handhabung und um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden einfach gestaltet, indem er einen festen Zinssatz vorsieht.
Momentan ist die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich abhängig von der Höhe der Beitragssätze. Die Wirkungen von Beitragssatzänderungen auf die Höhe der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu entrichtenden Gesamtbeiträge zur Sozialversicherung werden dadurch abgeschwächt. Bezogen nur auf den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung führt dies zu dem paradoxen Ergebnis, dass eine Erhöhung [Senkung] der Beitragssätze für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt unterhalb einer bestimmten Entgelthöhe die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge senkt [erhöht].
Kurzbeiträge
Wieder einmal macht der Gesetzgeber große Unterschiede in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung, wenn es um grundsätzliche Fragen geht. So sollen die gesetzlichen Krankenkassen nach einem Modellprojekt ihre Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden, in Zukunft neben der herkömmlichen Briefwahl auch online durchführen können.
Auch in den ersten drei Quartalen 2019 haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 741 Millionen Euro eingefahren, nachdem es im ersten Halbjahr ein Minus von 544 Millionen Euro gegeben hatte. In den Vergleichszeiträumen des Vorjahres durften sich die Krankenkassen noch über deutliche Überschüsse von 720 Millionen bzw. 1,9 Milliarden Euro freuen.
Für Aufregung gesorgt hat die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck in Bayern mit der Ankündigung, als erstes deutsches Kreditinstitut für Tagesgeldkonten von Neukunden ab dem ersten Euro Negativzinsen, in Fachjargon „Verwahrentgelt“, in Höhe von 0,5 Prozent zu verlangen. Auch die Commerzbank in Frankfurt/ Main hat sich zu diesem Schritt entschlossen. Die Debatte über „Strafzinsen“ ist auch deshalb voll entbrannt, weil die Währungshüter der Europäischen Zentralbank (EZB) den Einlage-Zinssatz im September 2019 von –0,4 auf –0,5 Prozent gesenkt hatten und Kreditinstitute abgestraft werden, wenn sie bei der Zentralbank überschüssiges Geld parken.
Gesetzgebung und Praxis
Das Bundeskabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland 2018 beschlossen.
Das Bundeskabinett hat heute den Rentenversicherungsbericht 2019 beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Nach der Zuleitung an Bundestag und Bundesrat wird der Bericht veröffentlicht.
Die Bundesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht bei Syndikusanwälten.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 50 enthält am 19.12.2019 die Veröffentlichung des „Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“, mit dem auch die Namensumbenennung des Bundesversicherungsamtes in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verbunden ist, die ab dem 1. Januar 2020 wirksam wird.
Präsident Frank Plate begrüßt die Umbenennung: „Der neue Name trägt dem vielfältigen Aufgabenspektrum der Bundesbehörde Rechnung, das seit der Errichtung des Amtes 1956 immer größer geworden ist.“
Im Jahr 2018 haben die Unfallversicherungsträger und die gewerblichen Berufsgenossenschaften in rund 1.000 Fällen erstmals über eine Anerkennung einer Berufskrankheit infolge von Schädigungen durch Asbest entschieden.
Rechtsprechung
BSG, Urteil vom 12.12.2019 – B 10 ÜG 3/19 R –
BAG, Urteil vom 28.11.2019 – 8 AZR 35/19 –
LSG München, Urteil vom 7.11.2019 – L 4 KR 397/19 B ER –
+++ BAG zu Sportlehrern beim Schulsport für Mädchen +++ LAG Berlin-Brandenburg: Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos aus formalen Gründen unwirksam +++ ArbG Braunschweig zur fristlosen Kündigung einer Führungskraft von VW im Zusammenhang mit Abgasskandal +++ EuGH: Essig aus Deutschland darf „Balsamico“ heißen +++ OLG Frankfurt a. M.: Kein Verbot für Dramaserie „Skylines“ +++ EuGH: „Gebrauchte“ Online-E-Books dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers weiterverkauft werden +++ OLG München: Ansprüche gegen VW aus Diesel-Affäre Ende 2018 verjährt +++ OLG Saarbrücken: Geschwindigkeitsbegrenzung an Schule gilt auch feiertags +++ VG Aachen: Alkohol in Barthaaren kann Annahme der „Trinkfestigkeit“ nicht erschüttern +++ OVG Lüneburg: Teilnehmer an „Fridays for Future“-Demo dürfen nicht von Versammlung ausgeschlossen werden, weil sie Ziele der Demo kritisieren +++ AG Frankfurt a. M. zur Kündigung eines Fitnessstudiovertrags +++ AG München: Abo für Börsenbrief verlängert sich nicht automatisch, wenn aus Probeabo für 9,99 Euro ein Jahresabo für 1.298 Euro werden soll +++
Referiert und Kommentiert
„Die finanzielle Entwicklung der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung (ohne Knappschaftsversicherung) im zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts ist sehr erfreulich verlaufen. Am Anfang des Jahrzehnts lag der Beitragssatz mit 19,9 Prozentpunkten höher als es heute der Fall ist. Die Rücklage der Rentenversicherung betrug 16,2 Milliarden Euro. Der Beitragssatz für 2019 ist mit 18,6 Prozentpunkten niedriger ausgefallen als im Jahr 2009 vorausberechnet.
Aktuelles
+++ Eine Beitragssatzsenkung ist nicht möglich +++ Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege geplant +++ Kein Jo-Jo-Effekt bei Rentenanpassungen +++ Betriebliche Krankenversicherung bietet Zusatzleistungen +++ Angst um die künftige Rente +++ Hilfe für Pensionskassen angedacht +++ Höhere Zuzahlungen aus eigener Tasche +++ Mehrere Renteninformationen +++ Trotz Rekordeinnahmen werden Krankenkassen Verluste haben +++ Erleichterung beim Arbeitslosengeld I +++ Personalnot in deutschen Krankenhäusern +++ Wenn mehrere Renten gezahlt werden +++ Jeder zweite Azubi mit Beschwerden +++ Die „Einsamkeitsquote“ ist angestiegen +++ Ein Plus bei der Betriebsrente +++ Auslandsrenten an Bundesbürger +++ Höhere Beiträge für Studenten +++ Eine Telefon-Nummer für alle Ärzte +++ Beliebte Rente bei 35 Versicherungsjahren +++ Mehr langjährig Versicherte mit 63 abschlagsfrei in Rente +++ Wiederholungsrezept für chronisch Kranke +++ Überversorgung in der Medizin +++ Digitalisierung der Medizin +++ Renten steigen stärker als die Preise +++
Rezension
Veranstaltungshinweise
+++ 18. Kölner Sozialrechtstag am 5. März 2020: Pflege- und Ärztenotstand. Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? +++
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