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Weitere Querverbindungen zwischen Steuerrecht und Strafrecht unter Einbezug des jeweiligen Verfahrensrechts

In den bisherigen Abschnitten wurden die grundlegenden Bezüge und Abhängigkeiten zwischen den Bereichen des materiellen Rechts untersucht – u.a. mit Schwerpunkt auf der Ermittlung des Hinterziehungsbetrags. Ergänzt wurden die Untersuchungen um die vielschichtigen Aspekte der wechselseitigen Informationsmöglichkeiten und der hierzu bestehenden Vernetzung. Solche Abhängigkeiten und Wechselwirkungen bestehen aber auch im Bereich des anwendbaren Verfahrensrechts und den sonstigen Nebenbereichen in Wechselbeziehung zum Strafrecht. Diese sollen im Folgenden untersucht werden. Lange Zeit blieb die Verbindung zwischen Steuerrecht und allgemeinem Strafrecht außerhalb des Bereichs der Blankettausfüllung des § 370 AO nur wenig beachtet, obwohl sich hieraus teilweise gravierende Folgen ergeben.

Seiten 220 - 270

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