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Wende wagen – Zur verkehrspolitischen Programmatik der Ampelkoalition

Gemäß Koalitionsvertrag der Ampelregierung sollen die 2020er Jahre zu nichts weniger als einem „Aufbruch in der Mobilitätspolitik“ 1 genutzt werden. Dabei hatte noch die alte Koalitionsregierung – angestoßen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 – mit einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes die Sektorziele für den Verkehr verschärft und damit grundlegende Rahmendaten vorgegeben. Gleichwohl wird das Regierungshandeln der neuen Ampelkoalition maßgeblich darüber entscheiden, ob die Ziele der Klimaneutralität bis 2045 erreichbar sein werden. Aber die Erreichung der Klimaziele ist sicherlich eine notwendige Bedingung für einen Mobilitätswende, eine hinreichende ist sie jedoch nicht.
Der vorliegende Artikel analysiert die mobilitätspolitischen Aussagen im Koalitionsvertrag. Dabei wird zunächst im folgenden Abschnitt noch einmal eine Einschätzung der Sektorziele „Verkehr“ im Klimaschutzgesetz vorgenommen. Danach erfolgt eine materielle Analyse des Abschnittes „Mobilität“ im Koalitionsvertrag auch im Vergleich zu dem entsprechenden Kapitel im Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung.
Es zeigt sich, dass in den technischen und regulatorischen Themen einer klimaneutralen Mobilität der Koalitionsvertrag doch wesentliche Vorschläge aus den Szenarien und Roadmaps wissenschaftlicher Provenienz aufgenommen hat und die Erfolgsvoraussetzungen eher positiv einzuschätzen sind. Ein zunehmendes Risiko stellen die disruptiven Energiepreisentwicklungen dar, die die gesellschaftliche Akzeptanz einer Mobilitätswende noch gefährden können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2022.03.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 3 / 2022
Veröffentlicht: 2022-02-23
Dokument Wende wagen – Zur verkehrspolitischen Programmatik der Ampelkoalition