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Wichtige Änderungen des Eisenbahnrechts: Umsetzung des Infrastrukturpakets in nationales Recht

Das 3. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Der Beitrag basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Form der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Mai 2004. Mit dem 3. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften setzt der Gesetzgeber die Richtlinien 2001/12/EG, 2001/13/EG und 2001/14/EG (Infrastrukturpaket) in das deutsche Recht um und verwirklicht die Ergebnisse der Task-Force „Zukunft Schiene“. Die Umsetzungsfrist für das Infrastrukturpaket ist bereits verstrichen. Ziel des Infrastrukturpaketes ist es, den Eisenbahnsektor insgesamt zu stärken und den Wettbewerb zu fördern.

Seiten 315 - 319

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2004.08.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 8 / 2004
Veröffentlicht: 2004-08-01
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