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Wo liegen die Grenzen des Günstigkeitsprinzips für Leistungen bei Arbeitslosigkeit?
– zugleich Besprechung von BSG, Urteil vom 21. 3. 2007 – B 11a AL 49/06 R abgedruckt in diesem Heft, S. 498 ff.

Das BSG hatte im Rahmen eines aufgrund der verschachtelten Zeiträume recht komplizierten Falles darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen deutsche und ausländische (hier französische) Beschäftigungszeiten für die Begründung bzw. Aufrechterhaltung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld zusammenzurechnen sind, sowie wann Zeiten des Leistungsbezugs im Ausland einen inländischen Anspruch mindern. Ferner war über die Bedeutung einer Arbeitslosmeldung in Frankreich sowie eines nicht verbrauchten französischen Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit für die Länge des nach deutschem Recht erworbenen Anspruchs zu entscheiden.

Seiten 473 - 480

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2007.11.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2007
Veröffentlicht: 2007-11-09
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