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Inhalt der Ausgabe 11+12/2022

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Jahresinhaltsverzeichnis 2022

Aufsätze

Die Weiterentwicklung der Sozialversicherung nach dem Subsidiaritätsprinzip

Bei der Absicherung der großen Lebensrisiken Krankheit, Alter, Pflege, Arbeitslosigkeit und Berufsunfall durch die Sozialversicherung spielt das Subsidiaritätsprinzip nach wie vor eine große Rolle. Nach diesem Prinzip sind kleine und damit überschaubare Sozialversicherungsträger am besten in der Lage, sich auf die Lebenslage ihrer Mitglieder einzustellen. Erst wenn sie nicht mehr ausreichend leistungsfähig sind, sollten sie durch größere Einheiten ersetzt werden. So entstanden im 19. Jahrhundert in Deutschland allerorten zunächst zahlreiche kleine Krankenkassen, weil sich zeigte, dass die Familie und auch die vorindustriellen Solidargemeinschaften mit der Absicherung ihrer Mitglieder im Krankheitsfall überfordert waren. Das war die erste Subsidiaritätsstufe. Als sich dann in den 1980er-Jahren abzeichnete, dass etliche Krankenkassen wegen der inzwischen enorm aufwändigen medizinischen Versorgung finanziell überfordert waren, kam es in der zweiten Subsidiaritätsstufe zu einem gewaltigen Konzentrationsprozess. Der konnte auch nicht durch verschiedene immer weiter entwickelte Finanzausgleiche unter den Kassen gestoppt werden.

Gesetzgebung und Praxis

Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2023

Das Kabinett hat heute die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 beschlossen. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Nachrichten aus der EU

Nachrichten aus der EU

Rechtsprechung

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

♦ EuGH, Urteil vom 16.6.2022 – C-328/20

Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

♦ Bericht des 2. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung am 13. Oktober 2022
♦ Bericht des 9. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung am 27.10.2022
♦ Bericht des 10. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung am 27.10.2022
♦ Bericht des 12. Senats des Bundessozialgerichts über seine Sitzung am 18. Oktober 2022

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

♦ BAG zum – Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung bei Absinken der Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten in einem Betrieb unter fünf

Rechtsprechung der Instanzgerichte

♦ LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juni 2022 – L 14 693/20
♦ Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 20. September 2022 – L 1 KR 78/22 B D
♦ Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. September 2022 – L 4 BA 9/20
♦ LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.9.2022 – L 2 AS 345/22 B

Rezension

SGB XIV Sozialgesetzbuch Soziale Entschädigung Teilkommentierung

Herausgegeben von Prof. Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen Bearbeitet von: Dr. Alexander Diehm, Richter am Sozialgericht; Angela Dunker-Saw, Richterin am Sozialgericht; Sven Filges, Richter am Sozialgericht; Prof. Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht, Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen; Dr. Daniel O‘Sullivan, Richter am Landessozialgericht; Dr. Adrian Pewestorf, Vizepräsident des Sozialgerichts; Prof. Dr. Edna Rasch, Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung; Volker Wibbelt, Richter am Sozialgericht
Reihe „Berliner Kommentare“
XIV, 327 Seiten, fester Einband, 2022
Euro (D) 58,00
ISBN 978-3-503-20992-7
eBook Euro (D) 52,90
ISBN 978-3-503-20993-4

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2022.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 11 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-17
 

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