Inhalt der Ausgabe 03/2016
Editorial
Inhalt
Management
In Deutschland müssen seit 2002 Wertpapiergeschäfte von Personen mit Führungsaufgaben (Directors’ Dealings) veröffentlicht werden. Der Beitrag geht auf die Folgen der durch die Marktmissbrauchsverordnung neu geschaffenen Rahmenbedingungen ein. Nach Darstellung der heutigen und künftigen gesetzlichen Regelungen erfolgt eine empirische Analyse von circa 20.000 meldepflichtigen Wertpapiergeschäften (deutscher) Unternehmensinsider in den Jahren 2007 bis 2013.
+++ DC Fair Finance Report zur ethischen Ausrichtung von Geldanlagen +++ Bewertung innovativer Geschäftsmodelle +++
Analysiert werden potenzielle Einflussfaktoren auf die unternehmensindividuelle Befolgung des DCGK. Diese wird signifikant positiv von der Größe eines Unternehmens und dem Streubesitz beeinflusst, während die Verschuldung und die Ertragskraft signifikant negative Einflussfaktoren im Modell sind.
Nach der in Teil A im Heft 2/16 erfolgten Darstellung der europäischen und nationalen Rechtsentwicklung werden nun ausgewählte Aspekte der Aufsichtsratsvergütung kritisch gewürdigt. Es wird insbesondere die ökonomische Rechtfertigung einer individuellen und erfolgsorientierten Aufsichtsratsvergütung diskutiert.
Recht
Die Compliance-Programme zur Prävention vor Wirtschaftskriminalität können auf Regeln und Kontrollen ausgerichtet sein oder durch sog. „weiche“ Faktoren ein integres Verhalten der Unternehmensangehörigen fördern. Idealerweise werden beide Arten der Prävention kombiniert und wirken so wechselseitig aufeinander. Bei der Umsetzung solcher Compliance-Programme entstehen Vorteile.
+++ Neues Vergaberecht +++ Sanktionen für Marktmanipulationen und Insiderhandel +++ Neue EU-Datenschutzregeln +++
+++ Beirat als Vertreter der GmbH im Prozess +++ Beschlüsse in den Räumen eines verfeindeten Gesellschafters +++ Geschäftsanschrift einer GmbH: c/o-Adressierung +++ Geschäftsjahr in der Insolvenz +++ Weitere Rechtsprechung in Kürze +++
Prüfung
Fragen zur Einrichtung und Prüfung eines Risikomanagementsystems sind von großer praktischer Relevanz. Während die Einrichtung eines entsprechenden Systems zu den Vorstandspflichten zählt, sehen die gesetzlichen Vorgaben zur handelsrechtlichen Abschlussprüfung das Risikomanagementsystem als Prüfungsgegenstand nur für börsennotierte Gesellschaften vor. Der Beitrag zeigt, dass auch für die nichtbörsennotierten Unternehmen, beispielsweise aufgrund der Prüfung der zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht (vor allem Risikoberichterstattung), eine Auseinandersetzung des Abschlussprüfers mit dem Risikomanagement in Betracht kommt und oftmals sogar zwingend notwendig ist.
+++ Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) +++ WPK-Kritik an Neustrukturierung des IESBA Code of Ethics +++ Abführungssperre in § 253 HGB? +++
Rechnungslegung
Die deutsche Corporate Governance wird in 2016 insbesondere infolge der Umsetzung von EU-Vorgaben viele neue Herausforderungen annehmen müssen. Neben den gesetzlichen Neuregelungen der Abschlussprüfung darf sich die Unternehmenspraxis aber auch auf Erleichterungen im Berichtsumfang freuen. Vor diesem Hintergrund wurde am 28.4.2016 in Köln die Schmalenbach-Tagung 2016 veranstaltet.
+++ Änderungsstandards des DRSC +++ EU-Konsultation zu Leitlinien für nichtfinanzielle Informationen in der Kritik +++
Service
+++ ESVnews (S. 100): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Büchermarkt (S. 142) +++ Zeitschriftenspiegel (S. 143/144) +++ Veranstaltungen (S. 144) +++
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