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Inhalt der Ausgabe 04/2015

Editorial

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Inhalt

Inhalt / Impressum

EU-Agenda

Nachrichten zum Europäischen Sozial- und Arbeitsrecht

Parlament
• Interfraktionelle Intergroups stehen fest

Rat
• Lettische Ratspräsidentschaft will Fortschritte bei EURES und Bekämpfung von Schwarzarbeit

Kommission
• Europäischer Investitionsplan
• Interpretation des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts
• EU-Kommission veröffentlicht TTIP-Papiere, Verhandlungen laufen weiter
• Mobile Gesundheitsdienste: Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
• Ausschuss für Sozialschutz veröffentlicht Jahresbericht 2014

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
• Stillstand bei EU-Datenschutzverhandlungen schadet der Wirtschaft

Europäische Gruppierungen
• Sozialversicherungsausweise in der europäischen Bauwirtschaft

Aus den EU-Mitgliedstaaten
• Bulgarien will den Euro, Tschechien hat keine Eile
• Portugal: Regierung Coelho lässt Athener „Südfront“ abblitzen
• Großbritannien: Anti-EU-Presse und Regierung proben für „Eurokrise“

Aufsätze

Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gemäß Verordnung (EG) Nr. 883/2004 im Fall der Vollarbeitslosigkeit de lege lata – neuere Entwicklungen (Teil I)

Welcher EU-Mitgliedstaat muss für den sozialen Schutz eines Wanderarbeitnehmers eintreten, wenn dieser arbeitslos wird? Zumeist lautet die Antwort aus langer Tradition heraus: Der Mitgliedstaat der letzten Erwerbstätigkeit. Allerdings geben sowohl EuGH-Rechtsprechung als auch aktuelle europäische Normsetzung Anlass, dieses „eherne Gesetz“ zu hinterfragen. Teil II in der Mai/Juni-Ausgabe behandelt die einschlägige EuGH-Rechtsprechung, die insoweit eine erstaunliche Wendung bewirkt hat.

Die Rechtsstellung der Selbstständigen im koordinierenden Europäischen Sozialrecht

Die Frage, ob erwerbstätige Personen als Arbeitnehmer oder als Selbstständige zu betrachten sind, ist nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten zu entscheiden. Das Europäische Recht sieht im Grundsatz dieselben Koordinierungsregeln für Arbeitnehmer und Selbstständige vor. Sonderregelungen für Selbstständige gibt es jedoch insbesondere im Bereich der Entsendungen und der Kollisionsnormen.

Beweislast und Beweismaß im Diskriminierungsrecht – ein Blick nach Österreich

Beweiserleichterungen sind ein probates Mittel, um einen effektiven Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Lässt sich die Ungleichbehandlung selbst, also die objektive Schlechterstellung einer Person, meist noch relativ einfach feststellen, sieht dies hinsichtlich der subjektiven Benachteiligungskomponente, also dem Nachweis der Motivation, dass die Ungleichbehandlung wegen eines verpönten Merkmals vorgenommen wurde, regelmäßig anders aus.

Reprise der Rs. Rüffert? – Der Vergabemindestlohn vor dem EuGH

Mit seiner Entscheidung in der Rs. Bundesdruckerei (abgedruckt in diesem Heft S. 168 ff.) schreibt der EuGH auf Veranlassung der Vergabekammer Arnsberg fort, was bereits in der Rs. Rüffert offenbar wurde: Der Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten, öffentliche Aufträge nur an solche Bieter zu vergeben, die sich zur Zahlung eines bestimmten Lohns verpflichten, ist durch das Unionsrecht stark beschränkt.

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Freier Dienstleistungsverkehr: Mindestentgelt / Nachunternehmen

Richtlinie 96/71/EG; Art. 56 AUEV
EuGH, Urt. v. 18.9.2014, Rs. C-549/13 Bundesdruckerei GmbH ./. Stadt Dortmund –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Gisela Hütter, Bonn, abgedruckt in diesem Heft S. 170 ff.

Altersdiskriminierung: Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf / Vordienstzeitenanrechnung

Richtlinie 2000/78/EG
EuGH, Urt. v. 11.11.2014, Rs. C-530/13 Leopold Schmitzer ./. Bundesministerin für Inneres –
Anmerkung von Prof. Dr. Gustav Wachter, Innsbruck

Verhandlungen vor dem EuGH

Zeitraum vom 1.3.2015 bis zum 26.3.2015 mit Bezug zum Sozial- und Arbeitsrecht

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2015.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 4 / 2015
Veröffentlicht: 2015-04-07
 

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