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Inhalt der Ausgabe 07/2013

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhalt / Impressum

EU-Agenda

Nachrichten zum Europäischen Sozial- und Arbeitsrecht

Parlament:
• Europawahl 2014
• Großer Diskussionsbedarf bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung
• Noch keine Klarheit über strengere Zulassung von Medizinprodukten
• Ausbildungsbezogene und berufliche Mobilität von Frauen in der EU
• ALDE-Fraktion mahnt aktuelle Anti-Alkoholstrategie an

Aufsätze

Grenzüberschreitende Betriebsvereinbarungen

Es besteht ein vehementes Interesse europäischer Konzerne, inhaltlich wirksame Regelungswerke für ihre Unternehmen zu erarbeiten. Die Kommission rückte den Gedanken in den Vordergrund, die grenzüberschreitende Betriebsvereinbarung als eine Rechtsgrundlage zur Gestaltung ihrer Arbeitsbeziehungen zur Verfügung zu stellen. Die Schwierigkeit der Herausarbeitung einer solchen europäischen Rechtsquelle liegt in der Vielgestaltigkeit der europäischen Arbeitsbeziehungen. Der Beitrag thematisiert diesbezüglich die wichtigsten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und stellt drei Vorschläge für eine Richtlinie zu Transnational Company Agreements vor.

Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis – causa nondum finita!

Seit langem ist umstritten, ob gesetzliche Urlaubsansprüche auch für Zeiten eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses entstehen bzw. für solche Zeiten gekürzt werden können. Hierzu hat das BAG Position bezogen ausgehend vom Dogma, der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz setze nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses voraus; demgegenüber nimmt der EuGH für den unionsrechtlichen Urlaubsanspruch jetzt eine situationsbezogene Differenzierung danach vor, ob der jeweilige Ruhenstatbestand vergleichbar sei mit der Situation des arbeitsunfähigen, ordnungsgemäß krankgeschriebenen Arbeitnehmers. Das weist auch für das nationale Urlaubsrecht den Weg zu sachgerechten Lösungen.

Die Übernahme der Kosten des ausländischen Umgangs mit dem Kind, insbesondere in der EU, nach § 21 Abs. 6 SGB II

Der folgende Aufsatz beschäftigt sich mit der Problematik der Übernahme der Umgangskosten nach § 21 Abs. 6 SGB II. Der Träger der Leistungen nach SGB II (generell das Jobcenter) ist nach der Rechtsprechung des BVerfG sowie nach den Gesetzesmaterialien zu dieser Vorschrift verpflichtet, solche Kosten zu tragen.

Vorlagen an den EuGH

Verwaltungsgericht Berlin: Altersdiskriminierung / Besoldungsrecht

Rechtssache: C-20/13
Datum: 15. 1. 2013
Vorlegendes Gericht: Verwaltungsgericht Berlin

Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Daniel Unland
Beklagter: Land Berlin

Rechtsprechung mit Anmerkungen

Sozialpolitik: Gleichbehandlung / Richter / Staatsanwälte

Richtlinie 2000/78/EG
Urteil des EuGH v. 6. 11. 2012 – Rs. C-286/12 Europäische Kommission ./. Ungarn –
Anmerkung von Prof. Dr. Jacob Joussen, Bochum

Sozialpolitik: Zusammenrechnung von Versicherungszeiten

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Urteil des EuGH v. 21. 2. 2013 – Rs. C-619/11 Patricia Dumont de Chassart ./. Office national d‘allocations familiales pour travailleurs salariés (ONAFTS) –
Anmerkung von Dr. Jörg Gebhardt, Bonn

Schrifttum

Aschauer / Kohlbacher, Jahrbuch Sozialversicherungsrecht 2012

Verhandlungen vor dem EuGH

Zeitraum vom 8. 5. 2013 bis zum 28. 6. 2013 mit Bezug zum Sozial- und Arbeitsrecht

Service

Gesamtschau

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2013.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 7 / 2013
Veröffentlicht: 2013-07-03
 

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