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Zum aktuellen Stand der vollständigen Barrierefreiheit im Straßenpersonennahverkehr – Teil 1
Ein Zwischenbericht

Endspurt! Es verblieben nach dem hinter uns liegenden Jahreswechsel per Neujahrstag 2021 noch 12 Monate, ab dem Erscheinungstag dieses Heftes sind es nur noch 330 Kalendertage, um das mit dem novellierten Personenbeförderungsgesetz des Jahres 2012 von der Regierung erweiterte Ziel einer ‚vollständigen‘ anstelle der vordem erwogenen ‚weitgehenden‘ Barrierefreiheit im straßenbezogenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖSPV) zu erreichen. Demnach befinden wir uns sozusagen direkt auf der langen Zielgeraden.
Laut dem zweiten und dritten Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen vom Sommer 2019, die im Rahmen der Staatenprüfung zum Übereinkommen der UN über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gefordert sind, wurden laut Rapport alle erforderlichen Maßnahmen zum Erreichen der hohen Ziele eingeleitet und es deutet sich zugleich an, dass der Erfüllung nichts mehr im Wege steht. Die Bundesrepublik Deutschland wird demnach also zweifellos wieder einmal der Sieger sein. Die maßgebenden Fakten sollen nachstehend näher beleuchtet werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2021.02.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-27
Dokument Zum aktuellen Stand der vollständigen Barrierefreiheit im Straßenpersonennahverkehr – Teil 1