Zum Vorsteuerabzug aus berichtigten Schlussrechnungen
UStG § 12 Abs. 1, § 14 Abs. 6 Nr. 5, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 und 7, § 27 Abs. 1, UStDV § 31
Bei einer Schlussrechnung ergibt sich der Vorsteuerabzug aus der ausgewiesenen Umsatzsteuer abzüglich der bereits in den Abschlagsrechnungen enthaltenen Umsatzsteuer. Eine berichtigte Rechnung setzt ein Dokument voraus, das spezifisch und eindeutig auf die berichtigte Rechnung bezogen ist.
(redaktioneller Leitsatz)
BFH-Urteil vom 5. September 2019 – V R 38/17
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2020.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |