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Zur Frage der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle im internationalen Ertragsteuerrecht

Auf Initiative der OECD und der G20-Staaten haben im Oktober 2021 mehr als 130 Länder eine Vereinbarung zu einer Reform der weltweiten Besteuerung von Unternehmen unterzeichnet. Die Vorschläge stützen sich auf zwei Säulen: Säule 1 („Pillar 1“) sieht eine stärkere steuerliche Beteiligung der Absatzmarktstaaten an den Gewinnen international tätiger Unternehmen der Digitalbranche vor. Mit der zweiten Säule („Pillar 2“) wird eine globale Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent vorgeschlagen. Zwei Monografien der jüngeren Zeit befassen sich mit der Frage der Legitimität einer Besteuerung international tätiger Unternehmen der Digitalbranche. Ihre Argumentationen sollen im Folgenden näher beleuchtet werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2023.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-04-03
Dokument Zur Frage der Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle im internationalen Ertragsteuerrecht