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Zur Haftung eines Stromversorgers für einen Überspannungsschaden

§ 11 EnWG

Ein Stromversorger haftet nicht für einen Überspannungsschaden des Kunden, weil er erdverlegte Stromkabel nicht regelmäßig kontrolliert hat.

(Leitsatz des Gerichts)

OLG Hamm, Beschl. v. 08.05.2013 – 11 U 145/12

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-13
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