Zur Hypertrophie des Datenschutzrechts die Hypertrophie der Kommentarliteratur
Als Hypertrophie wird in der Medizin die übermäßige Vergrößerung eines Gewebes oder Organs durch Zellvergrößerung bzw. Zunahme des Zellvolumens bezeichnet. Bettermann verwendete den Begriff 1984, um „Wucherungen und Übertreibungen“ in der Drittwirkung der Grundrechte, in der Erhöhung der Grundrechte zu Grundwerten und in der „sozialstaatlichen Verformung“ der subjektiv-öffentlichen Garantien zu Teilhaberechten zu beschreiben. Duttge übernahm den Begriff 1998 und sah in der detailbesessenen Ausgestaltung datenschutzrechtlicher Regelungen den Versuch, die „Vielfalt der Lebenswelt in den Käfig des Gesetzesrechts“ zu packen und die „Totalität des Lebens vorzuzeichnen“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2019.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-26 |