• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zur Rechtmäßigkeit der Einwendungspräklusion im energierechtlichen Planfeststellungsverfahren

§§ 43 Satz 3, 43a Nr. 7, 43e Abs. 4, 43h, 18 Abs. 11 EnWG, §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 3a, 3c, Anl. 1 Nr. 19.1.2 Spalte 2 UVPG, Art. 14 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 1 GG

1. Der Ausschluss nicht rechtzeitig innerhalb der Einwendungsfrist erhobener Einwendungen begegnet insbesondere auch am Maßstab der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, weil die Rechts- und Planungssicherheit bei Großvorhaben von triftigen öffentlichen Interessen getragen wird. Ebenso wenig widerspricht die gesetzliche Einwendungsfrist europäischem Gemeinschaftsrecht.

2. Die Einwendungen der Klägerin hinsichtlich des Landschaftsbildes oder hinsichtlich etwaiger Belastungen ihrer Einwohner durch die elektrische Feldstärke oder die magnetische Flussdichte betreffen keinen ihr zugeordneten Belang und begründen daher kein gemeindliches Abwehrrecht.

(Leitsätze der Redaktion)

VGH München, Urt. v. 04.04.2013 – 22 A 12.40048

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.15
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-13
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Zur Rechtmäßigkeit der Einwendungspräklusion im energierechtlichen Planfeststellungsverfahren