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Zur Übermittlung sogenannter Negativdaten an Auskunfteien

In der PinG 03.14 setzte sich Sebastian Schulz mit der Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien auseinander. Aber nicht nur die Übermittlung von Positivdaten wirft datenschutzrechtliche Fragen auf. Vielmehr werden auch hinsichtlich der Übermittlung sogenannter Negativdaten an Auskunfteien gemäß § 28a Abs. 1 BDSG immer wieder datenschutzrechtliche Fragen diskutiert, obgleich die letzte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes hierzu bereits Antworten gefunden hat. Zu vielen der diskutierten Fragen sind bereits klarstellende (ober-)gerichtliche Entscheidungen erfolgt, die an dieser Stelle vorgestellt werden sollen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2014.06.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-10-28
Dokument Zur Übermittlung sogenannter Negativdaten an Auskunfteien