Zur Zukunft des Genehmigungswettbewerbs
Als Genehmigungswettbewerb wird gemeinhin das Verfahren bezeichnet, nach dem Liniengenehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), für die mindestens zwei konkurrierende Genehmigungsanträge vorliegen, an einen Antragsteller exklusiv vergeben werden. Da die Genehmigung für eine Linie grundsätzlich nur einem Unternehmer erteilt wird („Doppelbedienungsverbot“), muss die Genehmigungsbehörde eine Auswahlentscheidung treffen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2012.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7911 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-29 |