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Zurechnung von Umsätzen zum richtigen Unternehmer

In der Umsatzsteuer-Praxis werden oft sowohl Eingangs- als auch Ausgangsumsätze nicht dem richtigen Unternehmer
zugerechnet. In der Folge sind die hierauf ergehenden Umsatzsteuerbescheide inhaltlich fehlerhaft und damit rechtswidrig. Das Problem entsteht dadurch, dass es bei der Umsatzsteuer eine eigene Regelung gibt, die entscheidend von der Einkommensteuer abweicht. Praktisch bedeutsam ist die Fehlerquelle, dass Umsätze z. B. einer umsatzsteuerlich nicht existenten, weil nicht nach Außen auftretenden GbR zugerechnet werden. Im Rahmen von Betriebsprüfungen werden diese Fehler nicht aufgedeckt und führen zu inhaltlich falschen Berichten, weil der Steuerpflichtige zumeist die Betriebsanzeige bewusst unterlassen hat. Die sich daraus ergebenden Probleme für die Beteiligten bei der Umsatzsteuer sollen zur künftigen Fehlervermeidung zunächst anhand der Ausgangsumsätze dargestellt werden.

Seiten 7 - 17

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.01.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2007
Veröffentlicht: 2007-01-10
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