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Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen muss sich erneut mit der Klage gegen das Steinkohlekraftwerk Lünen befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-08-27
Dokument Zurückverweisung des Rechtsstreits um das Steinkohlekraftwerk Lünen