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Zweiter Teil: Unternehmensbewertung

Historisch betrachtet stand am Anfang die objektive UB, die von der Auffassung getragen wird, dass der Wert des Unternehmens eine objektive Größe sei bzw. dass dieser Wert für jedermann gleichermaßen Gültigkeit besitze (z. B. der Marktpreis). Kritisch anzumerken ist, dass generell jeder Wert subjektbezogen Charakter als Ergebnis eines Subjekt-Objekt-Verhältnisses trägt. Den Wert des Unternehmens an sich (objektiver Wert) gibt es nicht und die Bewertung eines Unternehmens nach Maßgabe des Postulats „wie es steht und liegt“ ist daher nicht überzeugend. Gemäß dieser objektiven Werttheorie, die bis Mitte 1960 im Schrifttum dominierte, ist das Unternehmen losgelöst von Personen und ihrer individuellen Beurteilung zu bewerten. Der objektive Wert soll für jedermann gelten, weil er von jedem realisiert werden kann. Diese Wertkonzeption zielt darauf ab, den Interessengegensatz zwischen Käufer und Verkäufer durch einen unparteilichen (neutralen) Gutachter zu überwinden.

Seiten 11 - 225

Dokument Zweiter Teil: Unternehmensbewertung