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Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Nach den IFRS werden Immobilien abhängig von ihrer Nutzung unterschiedlich klassifiziert. Immobilien werden als Investment Property (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) bezeichnet, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und bzw. oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden.
Diese Immobilien stellen Finanzinvestitionen dar und unterliegen im Allgemeinen weniger einem fortschreitenden Werteverbrauch, vielmehr orientieren sich deren Werte an (schwankenden) Marktpreisen. Beispiele sind Vorratsgrundstücke oder vermietete bzw. zur Vermietung vorgesehene Gebäude.
Nicht hierunter fallen entsprechend Immobilien, die im Rahmen der operativen Tätigkeit, sprich zur Herstellung oder Lieferung von Gütern bzw. zur Erbringung von Dienstleistungen oder für den Verwaltungszweck selbst genutzt werden (sog. owner-occupied Properties). Auch Immobilien, die als Geschäftszweck zum Verkauf gehalten werden, fallen nicht hierunter. Entsprechende Immobilien sind regelmäßig bei Immobiliengesellschaften, häufig auch bei Banken und Versicherungen, hingegen seltener bei Industrieunternehmen zu finden.

Seiten 199 - 219

Dokument Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien