• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Anh. VIII EU-ProspV Mindestangaben für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („asset backed securities“/ABS) (Zusätzliches Modul)

Während bei den Angaben zu der Mindeststückelung einer Emission lediglich darauf zu achten ist, dass, sofern die Mindeststückelung für einzelne Tranchen unterschiedlich ist, dieses eindeutig dargestellt wird, ist die Bestätigung gem. Ziff. 1.2. von Anh. VIII EU-ProspV über die Angaben über ein Unternehmen/einen Schuldner, das bzw. der in die Emission nicht involviert ist, und die im Prospekt veröffentlicht wurden, eine in dieser Schärfe formulierte Neuerung der Prospektverordnung.

Seiten 595 - 637

Dokument Anh. VIII EU-ProspV Mindestangaben für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („asset backed securities“/ABS) (Zusätzliches Modul)