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Arbeitsförderung: Altersteilzeit / Arbeitsuchend- / Arbeitslosmeldung

§§ 4, 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AltTZG; §§ 37b a. F. (heute § 38), 122 SGB III

Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz, wenn er auf dem aus Anlass des Übergangs in die Altersteilzeitarbeit freigemachten Arbeitsplatz einen Arbeitnehmer beschäftigt, der zwar arbeitsuchend, nicht jedoch arbeitslos gemeldet ist.

Urteil des 11. Senats des BSG vom 3. 12. 2009 – B 11 AL 40/08 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Karl-Jürgen Bieback, Hamburg

Seiten 169 - 173

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.03.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2011
Veröffentlicht: 2011-03-01
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Dokument Arbeitsförderung: Altersteilzeit / Arbeitsuchend- / Arbeitslosmeldung