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Arbeitsschutzkontrollgesetz – erste Ergebnisse auf dem Weg zur Mindestbesichtigungsquote

Mit Weisheiten des chinesischen Philosophen Laotse, wonach „der Weg das Ziel ist“, oder der historischen Tatsache, dass „auch Rom nicht an einem Tag erbaut wurde“, trösten wir uns gemeinhin damit, wenn Dinge reifen müssen und ihre Zeit brauchen. Gleiches gilt für die Intensivierung der staatlichen Arbeitsschutzkontrollen, für die ab dem Jahr 2026 eine 5-%-Quote einzuhalten ist. Ein zum Jahresende 2023 veröffentlichter Zwischenbericht des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) über de bisherigen Weg zur Mindestbesichtigungsquote beschreibt den aktuellen Sachstand.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.04.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 4 / 2024
Veröffentlicht: 2024-04-05
Dokument Arbeitsschutzkontrollgesetz – erste Ergebnisse auf dem Weg zur Mindestbesichtigungsquote