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Aufgaben der Traumatologie aus Sicht des SGB V und SGB VII

In der häufig oberflächlich und hitzig geführten Diskussion um Gesundheitsreformen, nicht zuletzt im Vorfeld des zum 01.04.2007 in Kraft getretenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, wird vor einer Zwei-Klassen-Medizin gewarnt. Dieses Argument besticht in der Regel, da in der Gesellschaft Konsens darüber besteht, dass jedem Bürger grundsätzlich jedwede medizinische Leistung angeboten werden soll. Die scheinbar einzige Lücke im System, nämlich die des nicht-krankenkassenversicherten Patienten, wurde mit dem neuen Gesetz geschlossen. Bei näherer Betrachtung entspricht die Uniformität von Diagnostik und Therapie mitnichten der Realität, unterschiedlicher Versicherungsstatus führt in allen Segmenten des Systems der gesundheitlichen Versorgung zu differenten Leistungsansprüchen, exemplarisch genannt seien nur Ansprüche von Regelleistungspatienten, Privatversicherten oder aber Rehabilitationswilligen.

Seiten 225 - 226

Dokument Aufgaben der Traumatologie aus Sicht des SGB V und SGB VII