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Aus den Bundesländern:
Arbeitsschutz systematisch organisieren – Behördliche Systemkontrolle

Seit mehreren Jahren liegt der Schwerpunkt der aktiven Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsicht auf der Überprüfung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Viele Untersuchungen zeigen, dass eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation die Voraussetzung schafft, um alle Akteure des Betriebes – Arbeitgeber, Führungskräfte, Betriebsrat und Beschäftigte – für das wichtige Thema Arbeitsschutz zu sensibilisieren. Das Ziel des Arbeitsschutzgesetzes, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern, wird somit fest in den Betrieben verankert. Das Durchsetzen einzelner Maßnahmen tritt in den Hintergrund. Es ist ein System entstanden, das die notwendigen Maßnahmen für den Arbeitsschutz in allen Bereichen erkennt und umsetzt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.06.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-05-28
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