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Aus der KomNet-Wissensdatenbank:
Zum Schwerpunktthema A+A 2013; Zukunft der Arbeit

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG; www.gesetzeim-internet.de/arbzg) sieht vor, dass die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten (im Falle von Nachtarbeit innerhalb eines Monats) diese Mehrarbeitszeit ausgeglichen wird. Ein Betrieb könnte je nach Auftragslage unterschiedliche, fest vereinbarte Arbeitszeitsysteme fahren, die diese Möglichkeit nutzen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-27
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