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Auslagerung und Compliance-Verantwortung

Es ist heute eher Ausnahme als Normalität, dass Finanzdienstleister alle Teilprozesse, die für das Betreiben ihres Geschäfts notwendig sind, selbst erbringen. In einer arbeitsteiligen Welt konzentrieren sich die Institute vielmehr auf die Kernkompetenzen wie Produktentwicklung und Unterhalt des Kundenkontakts in Form des Vertriebs. Die hierfür erforderliche Infrastruktur wird dagegen mehr und mehr von spezialisierten Dritten bereitgestellt, die Teilbereiche bankbetrieblicher Abläufe übernehmen und bereitstellen. So mieten die Bankinstitute heute Büroräume, leasen Büromöbel und Computer, beauftragen Rechtsanwälte und Steuerberater etc. Diese nachhaltige Delegation der Leistungserbringung an externe Dritte bezeichnet die Praxis umgangssprachlich als Outsourcing, das Bankrecht nutzt den Begriff der Auslagerung. Treiber der Entwicklung hin zu neuen Infrastrukturen sind wettbewerbliche Aspekte wie Flexibilität, Kosten druck und Qualität sowie technologischer Fortschritt. Weitere Beispiele für Outsourcing, finden sich in der gesamten Wertschöpfungskette des Finanzdienstleistungssektors, wie Portfolioverwaltung, Wertpapierabwicklung, Kreditabwicklung, Devisenkonvertierung, Rechnungswesen, Personalwesen, Compliance, Datenschutz und Geldwäscheprävention. Im nachfolgenden wird ein Überblick über den Ablauf einer Auslagerung gegeben, wobei der Schwerpunkt auf Compliancerelevante Aspekte gelegt wird. Es geht dabei vornehmlich um die Frage, ob und wie die Compliance-Verantwortlichkeit verteilt ist, wer sich um Compliance zu kümmern hat und damit entsprechenden Kapazitäten vorhalten muss.

Seiten 269 - 290

Dokument Auslagerung und Compliance-Verantwortung