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Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung

Neben den bereits abgehandelten gesetzlichen Prospekthaftungstatbeständen gibt es zudem die Grundsätze der so genannten bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung. Bis zum 30. 6. 2005 waren die gesetzlichen Haftungstatbestände insofern begrenzt, als es allein um die Ausgabe von Wertpapieren oder von Investmentanteilscheinen beziehungsweise die darauf bezogenen Prospekte ging. Alle anderen erhältlichen Finanzprodukte unterlagen keiner gesetzlichen Prospekthaftung. Durch die Änderungen des VerkProspG zum 1. 7. 2005 wurde eine Vielzahl von Produkten, die bis dahin dem so genannten „Grauen Kapitalmarkt“ zuzurechnen waren, einer gesetzlichen Prospektpflicht unterworfen, so dass insoweit die Grundsätze der hierfür entwickelten bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung seither nicht mehr einschlägig sind.

Seiten 441 - 481

Dokument Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung