Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung
Neben den bereits abgehandelten gesetzlichen Prospekthaftungstatbeständen gibt es zudem die Grundsätze der so genannten bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung. Bis zum 30. 6. 2005 waren die gesetzlichen Haftungstatbestände insofern begrenzt, als es allein um die Ausgabe von Wertpapieren oder von Investmentanteilscheinen beziehungsweise die darauf bezogenen Prospekte ging. Alle anderen erhältlichen Finanzprodukte unterlagen keiner gesetzlichen Prospekthaftung. Durch die Änderungen des VerkProspG zum
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