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Behandlung von Kreditderivaten nach dem Kreditwesengesetz

„Die Kreditwirtschaft nimmt im Rahmen der allgemeinen Wirtschaft eine besondere Stellung ein: Sie ist Drehscheibe des volkswirtschaftlichen Geldkapitals.“ So nehmen Banken als Finanzintermediäre innerhalb des Güter- und Geldkreislaufes einer Volkswirtschaft eine zentrale Stellung ein, indem sie den Geldanlage- und Geldaufnahmebedarf von Wirtschaftssubjekten ausgleichen. Sie übernehmen eine Vielzahl an Intermediationsfunktionen, die „wichtige Elemente der ökonomischen Infrastruktur einer Wirtschaft“ sind. Ihre volkswirtschaftliche (Sonder)Stellung spiegelt sich – unter anderem – in einer Vielzahl an gesetzlichen Regelungen wider. National wie international zählt der Bankensektor zu den am stärksten regulierten Wirtschaftszweigen; der Umfang der Bankenaufsicht geht dabei weit über den anderer Gewerbebereiche hinaus. Bereits ein knappes Exzerpt nationaler Vorschriften, sei es in Form von Gesetzen (beispielsweise Kreditwesengesetz oder Spezialvorschriften im Handelsgesetzbuch oder im Bürgerlichen Gesetzbuch), Verordnungen (zum Beispiel Solvabilitätsverordnung oder Großkredit- und Millionenkreditverordnung) oder Rundschreiben (beispielsweise Mindestanforderungen an das Risikomanagement), lässt eine intensive Aufsicht erahnen.

Seiten 235 - 289

Dokument Behandlung von Kreditderivaten nach dem Kreditwesengesetz