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Besondere Ausgleichsregelung als Beihilfe ?

Der zunehmende Anteil von Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland ist maßgeblich den im Erneuerbaren- Energien-Gesetz zugrunde gelegten Strukturen geschuldet. Dieses beruht – stark vereinfacht – darauf, dass der Strom aus Erneuerbaren Energien vom nächstgelegenen Netz der allgemeinen Versorgung aufzunehmen ist. Dabei hat der Netzbetreiber dem Erzeuger eine gesetzlich festgelegte Vergütung zu zahlen, die trotz aller Absenkungen in den letzten Jahren immer noch deutlich über dem Börsenpreis für Strom liegt. Die Verpflichtung zur Zahlung der festen Vergütung wurde in den letzten Jahren beispielsweise durch die Marktprämie oder den sogenannten „atmenden Deckel“ für Photovoltaikanlagen etwas relativiert, gleichwohl blieb es im Grunde bis heute bei diesem System. Finanziert wird die feste Abnahmevergütung durch ein Umlagesystem, bei dem im Ergebnis grundsätzlich jede in Deutschland gelieferte Kilowattstunde Strom mit demselben Betrag zur Finanzierung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien beiträgt. Dieses Umlagesystem besteht aus mehreren Stufen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-13
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