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Betrieb und Anwendung technischer Geräte in der Pflege

Die Beschäftigten in der Pflege sind Gefährdungen (Quetschungen, Stürze, elektrische Gefährdungen, Allergiegefahren) durch die Anwendung technischer Geräte ausgesetzt. Nimmt man im weitesten Sinne die rechtliche Verantwortung für die sichere Anwendung technischer Produkte an der pflegebedürftigen Person, welche natürlich noch viel stärker durch die Anwendung dieser Produkte gefährdet ist, als persönliches Risiko für das Pflegepersonals hinzu, so ergibt sich ein erheblicher Informationsbedarf.
Für die sichere Benutzung technischer Geräte hat sich in der Rechtsprechung der Begriff der „Verkehrssicherungspflicht“ durchgesetzt. Damit ist gemeint, dass kein Unternehmer in seinen Betriebsräumen unsichere Geräte dulden darf, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Dies betrifft in der stationären Pflege auch Geräte, welche den betreuten Personen gehören, wobei der Gesetzgeber völlig offen lässt, wie das umgesetzt wird. Möglich wären beispielsweise Untersagung eigener energetisch betriebener Geräte mittels der Betreuungsverträge (was unter Umständen eine so nicht haltbare soziale Härte darstellen würde), Eingangskontrollen von Fremdgeräten und/oder die Organisation von regelmäßigen Prüfungen, da die Besitzer dazu meist nicht mehr in der Lage sind.

Seiten 75 - 89

Dokument Betrieb und Anwendung technischer Geräte in der Pflege