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Bewerberkonkurrenz eines freigestellten Personalratsmitglieds

Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 123 Abs. 1 VwGO.
§ 39 Abs. 5, Abs. 6 NPersVG.

Ein als Personalratsmitglied vollständig freigestellter Dienstpostenbewerber, welcher den konkreten Dienstposten tatsächlich nicht ausüben will, hat weder Anspruch auf Übertragung dieses konkreten Dienstpostens noch einen darauf bezogenen Bewerbungsverfahrensanspruch, sondern ist auf personalvertretungsrechtliche Sekundäransprüche (Anspruch auf höheres Entgelt für Arbeitnehmer bzw. fiktive Beförderung für Beamte) zu verweisen.

VG Göttingen, Beschl. v. 8.1.2025 – 3 B 307/24 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2025.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 5 / 2025
Veröffentlicht: 2025-04-23
Dokument Bewerberkonkurrenz eines freigestellten Personalratsmitglieds