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Bilanztheoretischer Bezugsrahmen der Ertragsvereinnahmung

Im Anschluss an die Darlegung der Zwecksetzung und der damit verbundenen qualitativen Anforderungen an die IFRS-Rechnungslegung werden nun auf einer konzeptionell tieferen Ebene Inhalt und Ausgestaltung des Jahresabschlusses – als den wesentlichen Informationsträger – erörtert. In diesem Zusammenhang sind es Bilanztheorien, die „den Inhalt und Zweck der Bilanz und der GuV erklären“, weshalb zunächst eine Betrachtung der einzelnen im internationalen Rechnungslegungsumfeld diskutierten bilanztheoretischen Ansätze erfolgt. Diese beantworten „Grundfragen einer jeden Abschlußkonzeption, nämlich die Frage nach dem Ansatz und der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden sowie die Frage nach der Erfassung von Erträgen und Aufwendungen bezüglich Zeitpunkt und Höhe“.

Wesentlicher Gegenstand dieses Kapitels ist es, den bilanztheoretischen Bezugsrahmen des IFRS-Normensystems zu identifizieren. Den Ausgangspunkt hierfür bilden einmal mehr die im Conceptual Framework abgefassten Basiskonzepte, namentlich die zur Definition und zum Ansatz der einzelnen Posten des Jahresabschlusses. Im Speziellen sollen etwaige bilanztheoretische Erklärungsansätze ergründet werden, die bestimmen, wie Erträge – als der den Umsatzerlösen sachlich übergeordnete Abschlussposten – zu definieren und konzeptionell zu vereinnahmen sind, um so eine generelle, den IFRS zumindest in der Theorie vorstehende Ertragskonzeption abzuleiten. Für die Beurteilung der inneren Konsistenz von spezifischen Rechnungslegungsvorschriften zur Umsatzrealisierung bildet diese Ertragskonzeption insoweit einen wichtigen Maßstab, als sie sich im Optimalfall in den zugehörigen buchhalterischen Abbildungen stringent widerspiegeln sollte. Fernerhin soll eine grundlegende definitorische Abgrenzung zwischen einschlägig verwendeten Begrifflichkeiten, wie z. B. Erträge, Erlöse, Umsatzerlöse und andere Erträge, getroffen werden.

Seiten 57 - 75

Dokument Bilanztheoretischer Bezugsrahmen der Ertragsvereinnahmung