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BVerfG stellt klar: Summarische Prüfung auch im Eilverfahren wegen Grundsicherungsleistungen zulässig

Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, nach welchem Maßstab die Sozialgerichte zu entscheiden haben, ob sie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Regelungsanordnung erlassen. § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG nennt lediglich die Voraussetzung für den Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung, nämlich dass sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2015.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2015
Veröffentlicht: 2015-03-05
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