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Compliance-Management-Systeme
Verpflichtung auch für den Mittelstand und bei inhabergeführten Unternehmungen

Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie unzureichende Compliance-Maßnahmen treffen und es zu Gesetzesverstößen von Mitarbeitenden kommt. Das gilt für Unternehmen jeder Größe, wie ein Urteil des OLG Nürnberg klarstellt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2023.04.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-08-02
Dokument Compliance-Management-Systeme